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   VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708   

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VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708 (https://dejure.org/2016,77013)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.03.2016 - B 1 K 15.708 (https://dejure.org/2016,77013)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. März 2016 - B 1 K 15.708 (https://dejure.org/2016,77013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Bayreuth mit rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481 ab, da diese Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt worden war.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag der Beteiligten, die Gerichtsakte, insbesondere auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481, die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes B 1 S 15.707, insbesondere die dort ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.10.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 sowie die übermittelten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Die durch den Magistrat ... am 21.01.2009 ausgestellte tschechische Fahrerlaubnis, Nr. ED ... gestattet dem Kläger jedoch nicht - wie im Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481 rechtskräftig festgestellt wurde - ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, weil er aufgrund eines Verstoßes gegen die Wohnsitzvoraussetzung erteilt worden ist und er deshalb von der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt werden muss.

    Die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen, wie dies im vorausgehenden Verfahren beim Verwaltungsgericht Bayreuth B 1 K 12.481 erfolgt ist.

  • VGH Bayern, 13.02.2013 - 11 B 11.2798

    Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes im ausländischen EU-Führerschein

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 13.2.2013 - 11 B 11.2798 ausführt, besteht das Recht zur Nichtanerkennung nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann, wenn eine Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat, wie sich aus den Eintragungen in dem entsprechenden Führerschein ergibt, unter Nichtbeachtung der in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung erteilt wurde.

    Es ist damit sowohl durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 und B.v. 8.1.2016 - 11 CS 15.2485) als auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur geklärt, dass eine Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde selbst nicht anerkannt werden muss (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.5.2011 - C-184/10).

  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 11 CS 15.2485

    Wohnsitzverstoß bei Erteilung der später umgetauschten EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vortrag der Beteiligten, die Gerichtsakte, insbesondere auch auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16.04.2013 Az. B 1 K 12.481, die Akten des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes B 1 S 15.707, insbesondere die dort ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21.10.2015 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 sowie die übermittelten Behördenakten Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO).

    Es ist damit sowohl durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 und B.v. 8.1.2016 - 11 CS 15.2485) als auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur geklärt, dass eine Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde selbst nicht anerkannt werden muss (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.5.2011 - C-184/10).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Auf die Frage, ob der Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzung aus dem österreichischen Führerschein stammt, kommt es nicht an, da nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (B. v. 9. Juli 2009 - Wierer - C-445/08, Rn. 58 - NJW 2010, 217) der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf die Informationen beschränkt ist, die der Ausstellungsmitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt.
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Es ist damit sowohl durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 und B.v. 8.1.2016 - 11 CS 15.2485) als auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht nur geklärt, dass eine Fahrerlaubnis, die unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erteilt wurde selbst nicht anerkannt werden muss (vgl. z.B. EuGH, U.v. 19.5.2011 - C-184/10).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Vielmehr muss auch eine Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden, die ihrerseits auf einer gegen das Wohnsitzprinzip verstoßenden Fahrerlaubnis beruht (vgl. EuGH, B.v. 22.11.2011, - Köppl, C-590/10 Rn. 52).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    In einer weiteren Entscheidung vom 1. März 2012 (Akyüz - C-467/10, Rn. 72 - NJW 2012, 1341) hat der Europäische Gerichtshof an dieser Rechtsprechung festgehalten.
  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen bilden gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände eines vor ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - juris, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris, B.v. 23.7.2012 - 11 AE 12.1013 - juris, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - juris, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 15.06.2012 - 11 AS 12.1122

    Für sofort vollziehbar erklärte Vorlageverpflichtung zur Eintragung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen bilden gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände eines vor ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - juris, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris, B.v. 23.7.2012 - 11 AE 12.1013 - juris, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - juris, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 11 AE 12.1013

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
    Die vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührenden Informationen bilden gleichsam den "Rahmen", innerhalb dessen die Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates alle Umstände eines vor ihnen anhängigen Verfahrens berücksichtigen dürfen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - juris, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris, B.v. 23.7.2012 - 11 AE 12.1013 - juris, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - juris, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - ZfSch 2012, 416).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 11 B 12.1178

    Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland

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